Ohne Gutachten keine Baugenehmigung – die gutachterlichen Anforderungen für ein Bauvorhaben sind komplex und je nach Gesetzgebung ständigem Wandel unterworfen. Dies gilt vor allem für Windkraft. Wir recherchieren die aktuell geltenden Rechtslagen und erstellen die notwendigen Unterlagen und Gutachten wie landschaftspflegerische Begleitpläne und Umweltverträglichkeitsstudien (UVP). Dazu untersuchen wir alle relevanten Schutzgüter (z. B. Vögel und Fledermäuse) und bewerten die möglichen Beeinträchtigungen. Um die visuellen Auswirkungen von Bauvorhaben wie Funkmasten oder Windenergieanlagen zu analysieren, erstellen wir Sichtbarkeitsanalysen und Fotomontagen. Außerdem erstellen wir die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Umweltberichte.
Bauvorhaben, egal ob Solarpark, Windkraft, Funkmast oder Verkehrsweg, gehen immer mit einem Eingriff in Natur und Landschaft einher.
Wir setzen uns mit den spezifischen Anforderungen eines Bauvorhabens hinsichtlich der Kompensation auseinander, erstellen eine Eingriffsbilanz und bilanzieren den Eingriff und suchen im Einvernehmen mit den Fachbehörden nach angemessenen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.
Wir erstellen Schattenwurfprognosen, die wesentlicher Bestandteil von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen sind. Ziel dieser Prognose ist es, die durch das Bauvorhaben zu erwartende Schattenwurfausbreitung zu ermitteln und zu bewerten.
Windenergieanlagen im Binnenland haben heute meist eine Höhe von über 200 Meter und damit Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Diese Tatsache bleibt für mögliche Sichtbeziehungen zu bedeutenden Bauwerken nicht folgenlos. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Visualisierungen der zukünftigen Windenergieanlagen zu erstellen und die dann neuen Sichtbeziehungen zu modellieren.
Böden werden bei geplanten Baumaßnahmen sowohl dauerhaft als auch temporär in Anspruch genommen. Im Rahmen der Erstellung des Fachbeitrages werden die betroffenen Böden durch eine Bodenkartierung erfasst, bewertet und hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit beurteilt. Im Anschluss werden projektspezifische Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen entwickelt.
Liegen Bauvorhaben innerhalb oder im nahen Umkreis von Natura 2000-Schutzgebieten (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete), muss geprüft werden, ob sich das Bauvorhaben negativ auf das betroffene Schutzgebiet auswirken kann. Insbesondere werden dabei die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die ausgewiesenen Lebensraumtypen sowie die vorkommenden, geschützten Tier- und Pflanzenarten analysiert. Wir erstellen dafür FFH-Erheblichkeitseinschätzungen (Vorab-Einschätzung) oder ausführliche FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen.
Ziel von Potenzialstudien ist es, die Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien (Windkraft, Solarenergie) großflächig zu ermitteln (beispielsweise für Gemeinden und Landkreise). Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die unterschiedlichen Planungsebenen und sollen den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen.