Bebauungspläne schaffen die planungsrechtliche Grundlage für Bauvorhaben und sind daher für viele Projekte inner- und außerhalb der Städte und Dörfer unerlässlich. Wir erarbeiten für Sie Bebauungspläne im Bereich der erneuerbaren Energien (Photovoltaik & Windkraft) und der Wohnbebauung.
Neben dem Angebotsbebauungsplan erstellen wir selbstverständlich auch vorhabenbezogene Bebauungspläne gem. § 12 BauGB. Uns ist es hierbei möglich, Sie im Rahmen des gesamten Verfahrens zu unterstützen und weitere Aufgaben wie bspw. die Durchführung und Koordinierung der Beteiligungsschritte gem. § 3. Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Weiterhin sind wir in der Lage, Änderungsverfahren und Aufhebungsverfahren von rechtskräftigen Bebauungsplänen durchzuführen.
Auch hinsichtlich der verbindlichen Bauleitplanung spielt der FNP eine große Rolle. Insofern eine Kommune über einen rechtsgültigen FNP verfügt, müssen sich die aufzustellenden Bebauungspläne nach diesem richten. Widerspricht der Bebauungsplan dem FNP, so wird eine partielle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig.
Dank einer Ergänzungssatzung werden einzelne Flächen im Außenbereich dem Innenbereich zugeordnet und eine Bebauung gem. § 34 BauGB wird möglich. Besonders für kleine Kommunen ist dies ein interessantes Instrument, um eine neue Bebauung in einem geringen Umfang zu ermöglichen.
Bestandteil des Umweltberichts ist zudem die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Im Rahmen dieser Bilanzierung werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter quantifiziert. In der Regel betrifft dies insbesondere die Schutzgüter Boden, Natur- und Biotophaushalt und das Landschaftsbild. Oftmals werden als Resultat der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung s. g. Kompensationsmaßnahmen notwendig. Hierbei können wir bei der Eignungsprüfung von Maßnahmen, der Maßnahmenkonzeption und dem Erstellen von Maßnahmenblättern helfen.
