Ein Bauleitplanverfahren ist i. d. R. zweistufig angelegt. Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig um eine Stellungnahme gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB). Infolge der frühzeitigen Beteiligungsrunden wird anschließend der Entwurf des Bauleitplans erarbeitet. Sowohl die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) werden anschließend erneut beteiligt.

Hier finden Sie die von uns begleiteten Bauleitplanverfahren, die sich gegenwärtig in einer der o. g. Beteiligungsstufen befinden sowie die dazugehörigen Unterlagen zu Ihrer Verwendung.

Gemeinde Marolterode – vorhabenbezogener Bebauungsplan „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlage am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“ – Vorentwurf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 03.03. bis einschließlich 07.04.2025
Frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 11.04.2025