Ein Bauleitplanverfahren ist i. d. R. zweistufig angelegt. Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig um eine Stellungnahme gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB). Infolge der frühzeitigen Beteiligungsrunden wird anschließend der Entwurf des Bauleitplans erarbeitet. Sowohl die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) werden anschließend erneut beteiligt.

Hier finden Sie die von uns begleiteten Bauleitplanverfahren, die sich gegenwärtig in einer der o. g. Beteiligungsstufen befinden sowie die dazugehörigen Unterlagen zu Ihrer Verwendung.

Gemeinde Halbe, Landkreis Dahme-Spreewald – Bebauungsplan „Windpark Freidorf“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 15.05.2026

Gemeinde Rethwisch, Landkreis Steinburg – 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rethwisch
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 15.05.2026

Gemeinde Grammetal, Landkreis Weimarer Land – 1. Änderung Bebauungsplan „Gewerbliche Freizeiteinrichtung“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.12.2025 bis einschließlich 06.02.2026
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen: 06.02.2026