Ein Bauleitplanverfahren ist i. d. R. zweistufig angelegt. Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig um eine Stellungnahme gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB). Infolge der frühzeitigen Beteiligungsrunden wird anschließend der Entwurf des Bauleitplans erarbeitet. Sowohl die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) werden anschließend erneut beteiligt.
Hier finden Sie die von uns begleiteten Bauleitplanverfahren, die sich gegenwärtig in einer der o. g. Beteiligungsstufen befinden sowie die dazugehörigen Unterlagen zu Ihrer Verwendung.
Gemeinde Grammetal, Landkreis Weimarer Land – 1. Änderung Bebauungsplan „Gewerbliche Freizeiteinrichtung“
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.12.2025. bis einschließlich 06.02.2026
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 06.02.2026
Gemeinde Etzenricht, Landkreis Neustadt an der Waldnaab – vorhabenbezogener Bebauungsplan „Energiespeicher Etzenricht III“
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 01.12.2025. bis einschließlich 09.01.2026
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 16.01.2026
Gemeinde Etzenricht, Landkreis Neustadt an der Waldnaab – 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Etzenricht
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 01.12.2025. bis einschließlich 09.01.2026
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 16.01.2026
Stadt Magdala, Landkreis Weimarer Land – Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Magdala“
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 02.12.2025. bis einschließlich 09.01.2026
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 16.01.2026
Gemeinde Marolterode, Unstrut-Hainich-Kreis – vorhabenbezogener Bebauungsplan „Errichtung einer Wasserstoffproduktionsanlage inklusive Nebenanlagen am ehemaligen Gasspeicher Kirchheilingen“
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 01.12.2025. bis einschließlich 16.01.2026
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 16.01.2026
