Ein Bauleitplanverfahren ist i. d. R. zweistufig angelegt. Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig um eine Stellungnahme gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB). Infolge der frühzeitigen Beteiligungsrunden wird anschließend der Entwurf des Bauleitplans erarbeitet. Sowohl die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) werden anschließend erneut beteiligt.
Hier finden Sie die von uns begleiteten Bauleitplanverfahren, die sich gegenwärtig in einer der o. g. Beteiligungsstufen befinden sowie die dazugehörigen Unterlagen zu Ihrer Verwendung.
Stadt Roßwein, Landkreis Mittelsachsen – 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Roßwein südlich des Ortsteils Littdorf
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 10.07.2026 bis einschließlich 08.08.2026
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 31.07.2026.
Stadt Roßwein, Landkreis Mittelsachsen – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 „Repowering Windpark Littdorf“
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 10.07.2026 bis einschließlich 08.08.2026
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 31.07.2026.
