Ein Bauleitplanverfahren ist i. d. R. zweistufig angelegt. Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig um eine Stellungnahme gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB). Infolge der frühzeitigen Beteiligungsrunden wird anschließend der Entwurf des Bauleitplans erarbeitet. Sowohl die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) werden anschließend erneut beteiligt.

Hier finden Sie die von uns begleiteten Bauleitplanverfahren, die sich gegenwärtig in einer der o. g. Beteiligungsstufen befinden sowie die dazugehörigen Unterlagen zu Ihrer Verwendung.

Stadt Vöhrenbach, Schwarzwald-Baar-Kreis – Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Rappeneck I“
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB vom 29.09. bis einschließlich 13.10.2025
Erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4a Abs. 3 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 13.10.2025

Gemeinde Naundorf, Landkreis Nordsachsen – 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof – Entwurf
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.09. bis einschließlich 27.10.2025
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 27.10.2025

Gemeinde Naundorf, Landkreis Nordsachsen – Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ – Entwurf
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.09. bis einschließlich 27.10.2025
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB – Frist für die Stellungnahmen 27.10.2025