Ein Bauleitplanverfahren ist i. d. R. zweistufig angelegt. Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden auch die Träger öffentlicher Belange frühzeitig um eine Stellungnahme gebeten (§ 4 Abs. 1 BauGB). Infolge der frühzeitigen Beteiligungsrunden wird anschließend der Entwurf des Bauleitplans erarbeitet. Sowohl die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) werden anschließend erneut beteiligt.

Hier finden Sie die von uns begleiteten Bauleitplanverfahren, die sich gegenwärtig in einer der o. g. Beteiligungsstufen befinden sowie die dazugehörigen Unterlagen zu Ihrer Verwendung.

„Stadt Nauen – sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien gem. § 5 Abs. 2b BauGB
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB – Frist für die Stellungnahmen: 16.08.2023

„Stadt Nauen – Bebauungsplan „Windpark Nauener-Platte“ – Vorentwurf –
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB – Frist für Stellungnahmen: 16.08.2023“